Gemäß § 27 Abs. 1 des Steiermärkischen Feuerungsanlagengesetzes führt die Landesregierung ein Verzeichnis der in der Steiermark zur Überprüfung von Feuerungsanlagen befugten Sachverständigen.
Für die Aufnahme oder Streichung eines Prüforgans ist ein Ansuchen beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung notwendig. Weitere Informationen >>>
*Alle prüfberechtigten Firmen haben sich in der Heizungsdatenbank zu registrieren! Bitte beachten Sie, dass der Zugang zur Heizungs-Datenbank auf den Prüfberechtigten und nicht auf das einzelne Prüforgan bezogen ist (ein Benutzerkonto pro Unternehmen).
Registrierung Heizungsdatenbank
Letzte Änderung: 10.09.2019