Testumgebung Steiermark

Sachverständige für Feuerungsanlagen


Gemäß § 27 Abs. 1 des Steiermärkischen Feuerungsanlagengesetzes führt die Landesregierung ein Verzeichnis der in der Steiermark zur Überprüfung von Feuerungsanlagen befugten Sachverständigen.

Sachverständigenliste*

Für die Aufnahme oder Streichung eines Prüforgans ist ein Ansuchen beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung notwendig. Weitere Informationen >>>


*Alle prüfberechtigten Firmen haben sich in der Heizungsdatenbank zu registrieren! Bitte beachten Sie, dass der Zugang zur Heizungs-Datenbank auf den Prüfberechtigten und nicht auf das einzelne Prüforgan bezogen ist (ein Benutzerkonto pro Unternehmen).

Registrierung Heizungsdatenbank


Letzte Änderung: 10.09.2019